top of page

Unsere Homebase 

Was machen wir mit unserer Mietwohnung während der Weltreise?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was du mit deiner Mietwohnung während der Reise machen kannst. Hier möchten wir dir ein Paar vorstellen und anschließend beschreiben für welche wir uns entschieden haben und wie das ganze bei uns abgelaufen ist.

1. Mietwohnung kündigen und Möbel verkaufen oder einlagern lassen

Klingt nach der einfachsten und befreiendsten Lösung. Jedoch sollte man sich diesen Entschluss, so wie alle Varianten auch, genau überlegen. Was passiert wenn du von deiner Weltreise zurück kommst und evtl. auch keinen Job mehr hast? Du wirst dir ohne monatliches Einkommen eher weniger eine Wohnung leisten können, geschweige denn eine mieten können. Hast du die Möglichkeit bei deinen Eltern oder Freunden vorerst unter zu kommen? Oder reicht dein Erspartes auch nach der Reise noch für eine Mietwohnung?

Wenn diese Möglichkeit für dich in Frage kommt, solltest du rechtzeitig in deinem Mietvertrag nach der Kündigungsfrist schauen. Meist beträgt diese 3 Monate. Dann kannst du die Kündigung bereits fertig machen und deinem Vermieter überreichen. Er kümmert sich um einen Nachmieter.

Als nächstes solltest du dir Gedanken über deine Möbel machen. Hier hast du die Möglichkeiten Möbel auszusortieren, zu verkaufen oder ggf. zu verschenken.

Beim Verkauf deiner Möbel füllst du sogar nochmal deine Reisekasse ordentlich auf.

Wenn du sicher weist, dass du dir nach der Reise eine neue Unterkunft suchst und deine Möbel behalten möchtest, kannst du diese auch einlagern lassen. Evtl. hast du das Glück einen günstigen Kellerraum o. ä. bei Familie oder Freunden zu ergattern. So sparst du dir die Kosten für teure Container von diversen Firmen. 

Als letzten Punkt, solltest du deine Verträge in Zusammenhang mit der Mietwohnung unter die Lupe nehmen. Das sind z. B. Strom, Internet und deine Hausratversicherung. Alle deine Verträge solltest du rechtzeitig kündigen.

Bei dieser Variante solltest du unbedingt beachten, dass die Einlagerung der Möbel Geld kostet, zudem sowohl beim Auszug als auch bei einer neuen Anmietung Kosten entstehen. Hier solltest du also genau Abwegen, unter Berücksichtigung der Reisedauer, der Höhe der Miete sowie die in etwa anfallenden Kosten.

2. Wohnung untervermieten inkl. Möbel oder Einlagerung der Möbel

Diese Variante scheint für unsere befristete Reise die sinnvollste Möglichkeit zu sein. Sie bietet viele Vorteile, z. B. kannst du nach Rückkehr von deiner Weltreise in deine Wohnung einziehen, sparst dir während der Reise jedoch die Mietkosten. Die Wohnung steht nicht leer und eure Möbel musst du bestenfalls nicht einmal ausräumen. Das spart dir vor deiner Reise auch viel Zeit und Nerven. 

Auch wir haben uns für diese Varianten entschieden.

Natürlich ist die Untervermietung nur mit Zustimmung eures Vermieters möglich. Diesen Punkt solltest du zu allererst abklären. Ohne Zustimmung, ist keine Untervermietung möglich. Evtl. wurde hierzu auch ein Passus in deinem Mietvertrag vereinbart. Ansonsten kannst du bestimmt auch mal mit deinem Vermieter in Ruhe sprechen.

Hast du dir das OK abgeholt, kann es mit der Planung losgehen.

 

Du solltest vereinbaren, wer sich auf die Suche nach einem Untermieter macht. Die Vorgehensweise ist analog einer Suche nach einem Mieter. Wohnung fotografieren, Anzeige schreiben, Eckdaten zusammensuchen und Wohnung bei verschiedenen Onlineplattformen, wie Immobilienscout, Quoka, eBay-Kleinanzeigen, o. ä . inserieren.

 

Bitte auch über Haustiere ja/nein, Kaltmiete und Nebenkosten, Strom/Internet oder sonnigste besondere Daten informieren. 

Tipp: Wenn ihr die Wohnung bei Quoka inseriert, wird sie automatisch kostenlos auch bei Immobilienscout eingestellt!

Natürlich kannst du auch im Freundes- und Bekanntenkreis für deine Wohnung werben. Eine zusätzliche Möglichkeit ist, die Wohnung bei verschiedenen Firmen aushängen zu lassen, da viele Arbeitnehmer nur zeitweise z. B. an Projekten arbeiten und nur vorübergehend eine Unterkunft benötigen.

Wichtig ist, dass du auf jeden Fall den Hinweis auf den befristeten Mietvertrag gebt. Jetzt musst du nur noch auf viele Anfragen hoffen.

Sobald dich die ersten Anfragen erreichen, vereinbarst du einen Telefontermin oder ladest den Interessenten zu einem Besichtigungstermin ein. Dieser Punkt war uns besonders wichtig, da wir die Personen auf jeden Fallen kennenlernen wollten, schließlich werden sie ein Jahr in unserer Wohnung wohnen und unsere Möbel inkl. sonstiger Ausstattung benutzen. 

 

Sind dir die potentiellen Untermieter sympathisch und sagen diese auch zu, kannst du im nächsten Schritt den Untervermietungsvertrag besprechen und unterzeichnen.

 

Hier sind folgende Punkte zu beachten:

Wer sind die Vertragspartner - Eigentümer oder Hauptmieter mit dem Untermieter.

 

Du solltest auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Vermieter, zum Einverständnis zur Untervermietung, festhalten.

  • Kalt- und Warmmiete, ggf. Pauschalmiete

  • Vereinbarst du eine Mietkaution? Wir empfehlen dir eine zu vereinbaren, da deine Einrichtung genutzt wird und ggf. beschädigt wird

  • Ganz wichtig: Mietzeitraum - genau für deinen Reisezeitraum, oder willst du ggf. ein paar Tage Spielraum?

  • Haustiere ja/nein, Rauchen ja/nein

  • Kündigungsfristen, wichtig: bei zeitlich befristeten Mietverträgen kann gewöhnlich keine Partei früher kündigen

  • Möbel auflisten, die mitbenutzt werden

  • Wird ein Kellerraum, ein Stellplatz oder eine Garage mit vermietet

  • Schlüsselübergabe

  • Anzahl Personen die einziehen

Du kannst auch weitere, für dich wichtige Punkte in diesem Mietvertrag festhalten.

Im Internet gibt es viele Musterverträge, die du nach deinen Vorstellungen anpassen kannst.

 

Hast du den Mietvertrag unterschrieben, kannst du dich mit den zukünftigen Untermietern noch abstimmten, welche Möbel du nicht vermieten möchtest und der Mieter mitbringen sollte. Auch deine persönlichen Dinge wie Klamotten, Unterlagen, Andenken, usw. solltest du aus deiner Wohung räumen.

Du kannst diese z. B. vorübergehend in deinen Keller einlagern und diesen nicht mit vermieten. Auch der Mieter hat ggf. Vorstellungen, welche Möbel er auf jeden Fall mitbringen möchte.

3. Je nach Reisezeitraum und Budget - die Wohnung unbewohnt lassen

Dies ist wohl die teuerste, aber auch die angenehmste Variante von allen. 

Hiermit bist du sicherlich am Flexibelsten, da du jederzeit gehen und wieder kommen kannst, ganz wie du möchtest, ohne dich nach Anderen zu richten. 

Auch das Ausräumen und Einlagern von Möbeln entfällt. 

Jedoch laufen alle Kosten weiter, Miete/Finanzierungsrate, Telefon und Internet, Grundpreis Strom, ein Teil der Nebenkosten wie z.B. Müll, Grundsteuer, Hausmeister, Gebäudeversicherung, etc..

Bei deiner Hausratversicherung solltest du Bescheid geben, in welchem Zeitraum die Wohnung unbewohnt ist, hier wird evtl. ein Zuschlag fällig wegen Unbewohntsein, ansonsten besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz!

Wohnst du in einem Einfamilienhaus oder ist das restliche Gebäue unbewohnt, gilt hier für die Gebäudeversicherung das Gleiche!

Schlussendlich brauchst du noch Jemand, der regelmäßig euren Briefkasten leert, die Blumen gießt, hin und wieder lüftet, die Wasserhähne regelmäßig aufdreht und im Winter die Wohnung einigermaßen warm hält.

Besonders für kürzere Reisezeiträume eignet sich diese Variante wohl am Besten.

4. Wohnung kurzzeitig vermieten - Airbnb

Auch diese Variante könnte eine interessante Möglichkeit für dich sein. Hier gilt es allerdings, sich genau zu informieren, abzustimmen und Vorgaben einzuhalten.

 

Diese Möglichkeit bietet sich vorallem an, wenn ihr in einer Großstadt oder einem Touristenort wohnt. 

Ihr müsst euch jedoch über einige Dinge im Klaren sein:

  • Du hast evtl. Möglichkeit Einnahmen zu verbuchen, da du die Wohnung über kürzere Zeiträume vermietest und höhere Tagessätze verlangen kannst

  • Es werden viele verschiedene Personen in deiner Wohnung hausen, die du nicht zu Gesicht bekommst und auch nicht kennen lernen kannst

  • Du benötigst einen "Manager", der sich um die Übergabe und Abnahme der Wohnung kümmert (Dieser möchte bezahlt werden)

  • Du benötigst eine Reinigungskraft die die Wohnung bei jeder Neuvermietung reinigt (Diese möchte bezahlt werden)

Wie auch die Untervermietung über den kompletten Reisezeitraum, gilt es hier, sich ebenfalls die Zustimmung eures Vermieters einzuholen. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der notwendigen Zustimmung der Vermieters, der eventuelle Ärger mit den Nachbarn und der notwendigen Organisation haben wir uns gegen die Möglichkeit entscheiden, möchten sie jedoch nicht unerwähnt lassen.

Letzte Änderung: Juni 2017

Das könnte dich auch interessieren:

bottom of page