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GEZ bzw. Rundfunkgebühren 

Was passiert eigentlich mit den GEZ bzw. Rundfunkgebühren auf einer Weltreise?

Am 01.01.2013 wurde die GEZ durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Der Beitrag richtet sich nicht mehr nach der Personenanzahl oder der Anzahl der Geräte im Haushalt. Jeder Haushalt muss einen Beitrag zahlen, auch wenn sich kein Fernseher oder sonstige Empfangsgeräte in der Wohnung befinden.

 

Eine Wohnung = Ein Beitrag

 

Haushalte in denen mehrere Beitragszahler leben, müssen ab 2013 nur noch einen Rundfunkbeitrag zahlen. Alle anderen Beitragszahler können abgemeldet werden.

 

Die Höhe des Beitrages beläuft sich auf 17,50 EUR im Monat, welcher aber nur vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden kann.

Am besten lässt du den Beitrag per Lastschrift abbuchen, so kannst du ihn auch nicht vergessen zu überweisen.

Dein Radio im privatgenutzten KFZ ist über deinen Haushaltsbeitrag abgedeckt.

 

Der Rundfunkbeitrag kann gekündigt werden, wenn:

  • bereits ein Beitragszahler im Haushalt lebt (WG, mit dem Partner zusammenziehen)

  • ein dauerhafter Umzug ins Ausland bevorsteht

  • der Haushalt komplett aufgelöst wird

Bei einer Kündigung kann ein Abmeldeformular online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Beim Umzug ins Ausland und bei der Wohnungsauflösung wird ein Nachweis verlangt, der auch online eingereicht werden kann.

 

Was passiert wenn du nur für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland gehst?

 

 

1. Möglichkeit: Bei deinen Eltern/Freunden melden

 

Wenn du dich bei deinen Eltern oder Freunden postalisch meldest, also in einem bestehenden Haushalt mit Rundfunkgebühr, kannst du dich selbst befreien lassen.

Die Kündigung ist zum Monatsende möglich (Bsp.: Kündigung am 18. August, ihr seid erst ab 1. September von der Gebühr befreit und müsst bis Ende August zahlen).

--> Problem gelöst.

 

Bei einer Kündigung kann ein Abmeldeformular online ausgefüllt und abgeschickt werden.

 

2. Möglichkeit: Wohnung wird behalten

 

Solange du in deiner Wohnung gemeldet bist, muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Denn es besteht die Möglichkeit, Empfangsgeräte in der Wohnung nutzen zu können.

Es gibt keine Möglichkeit den Rundfunkbeitrag zu kündigen.

 

Solltest du deine Wohnung in der Zeit deiner Weltreise untervermieten, kannst du die Gebühren auf deinen Untervermieter umlegen. Du solltest die Gebühren, inkl. aller Nebenkosten schriftlich im Untervermietungsvertrag festhalten. Der Untermieter muss sich somit nicht selbst für die Rundfunkgebühren anmelden, da ein Beitragszahler pro Haushalt ausreichend ist.

 

Wir hoffen wir konnten dir hier ein bisschen Licht ins Dunkle rücken, da wir selbst überhaupt nicht an die GEZ Gebühren gedacht hatten.

Kurz vor der Reise ist uns die Abbuchung von unserem Girokonto jedoch aufgefallen und wir konnten entsprechend reagieren.

Letzte Änderung: Juni 2017

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